Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen für den Digital Health Summit 2026 („DHS“) 4. bis 5. November 2026 · TranslaTUM, Klinikum rechts der Isar, Einsteinstraße 25, 81675 München veranstaltet durch TUM Venture Labs Management gGmbH – TUM Venture Lab Healthcare, Lichtenbergstr. 6, 85748 Garching b. München („Veranstalter“)
Der Digital Health Summit (DHS) ist eine führende deutsche Konferenz für digitale Innovationen im Gesundheitswesen. Er bringt Kliniker:innen, Forschende, Unternehmer:innen, Vertreter:innen der Industrie, Investor:innen und politische Entscheidungsträger:innen zusammen, um Zusammenarbeit zu fördern und die Übertragung digitaler Gesundheitsinnovationen in die klinische Praxis zu beschleunigen. Durch die Verbindung von wissenschaftlichem Austausch auf hohem Niveau mit Unternehmertum und praktischer Umsetzung ist der DHS zu einer zentralen Plattform für die Gestaltung der Zukunft des Gesundheitswesens geworden. Die Veranstaltung wird vom TUM Venture Lab Healthcare ausgerichtet und findet am TranslaTUM (Klinikum rechts der Isar) in München statt („Veranstaltung“).
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für die Veranstaltung, ausgerichtet durch den Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin haben keine Gültigkeit, es sei denn, der Veranstalter hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
1.2 Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB für zukünftige Buchungen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden auf der Website www.digitalhealthsummit.de („Website“) veröffentlicht. Für bereits geschlossene Verträge werden Änderungen nur wirksam, wenn der/die Teilnehmer:in ihnen ausdrücklich zustimmt. Bei wesentlichen Änderungen ist der/die Teilnehmer:in berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
1.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Teilnehmers/der Teilnehmerin (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
1.4 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.5 Der/Die Teilnehmer:in ist Verbraucher, soweit der Zweck der Leistung nicht überwiegend seiner/ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer:in ist dagegen jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über www.digitalhealthsummit.de bzw. den dort verlinkten Ticketing-Partner ECENT möglich.
2.2 Durch die Registrierung entsteht ausschließlich zwischen dem/der jeweiligen Teilnehmer:in und dem Veranstalter ein Vertrag über das Teilnahmerecht an der Veranstaltung. Der/Die Teilnehmer:in nimmt das Angebot zum Vertragsschluss an, indem er/sie den Bestellvorgang über die digitale Anmeldemaske vollständig durchführt und den Kauf abschließt. Die wirksame Annahme des Angebots setzt voraus, dass der/die Teilnehmer:in alle erforderlichen Felder (jeweils mit „*“ gekennzeichnet) ausgefüllt und diese AGB sowie die Datenschutzerklärung durch Bestätigung der entsprechenden Pflichtfelder (Opt-in) akzeptiert hat.
2.3 Der/Die Teilnehmer:in sichert zu, dass alle bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Erfolgt die Registrierung im Namen einer anderen Person, ist sicherzustellen, dass die teilnehmende Person diese Bedingungen kennt und akzeptiert. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars wird erklärt und garantiert, dass der/die Teilnehmer:in auf diese AGB aufmerksam gemacht wurde und sie akzeptiert hat.
2.4 Nach Zahlungseingang erhält der/die Teilnehmer:in die Tickets an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Weitere Tickets per Post oder Fax werden nicht versendet; der/die Teilnehmer:in ist selbst für die Aufbewahrung und das Mitführen der Tickets zur Veranstaltung verantwortlich.
3.1 Der auf dem Ticket ausgewiesene Preis ist der Endpreis und gegenüber dem/der Teilnehmer:in verbindlich.
3.2 Die Zahlung erfolgt über die auf der Website bzw. beim Ticketing-Partner angegebenen Zahlungswege (Kreditkarte). Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Vertragsschluss fällig und in jedem Fall vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
3.3 Zahlt der/die Teilnehmer:in nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall verliert der/die Teilnehmer:in den Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Durch Rücküberweisungen entstehende Gebühren trägt der/die Teilnehmer:in.
3.4 Rückbelastung einer Zahlung
Wird eine Zahlung nach erfolgter Autorisierung rückbelastet, ohne dass ein Chargeback im Sinne von Ziffer 3.5 vorliegt (z. B. weil die Zahlung technisch nicht eingezogen werden konnte), hat der/die Teilnehmer:in dem Veranstalter die dadurch tatsächlich entstandenen, von Stripe bzw. der beteiligten Bank in Rechnung gestellten Gebühren zu ersetzen, sowie eine Aufwandspauschale von 5,00 EUR pro Vorgang für den damit verbundenen Verwaltungsaufwand. Dem/der Teilnehmer:in bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Betrag zu ersetzen.
3.5 Ungerechtfertigter Chargeback
Veranlasst der/die Teilnehmer:in bei seinem/ihrem Karteninstitut eine Rückbuchung (Chargeback) einer Zahlung, obwohl der Veranstalter die vertraglich geschuldete Leistung (Ticket/Zutritt zur Veranstaltung) ordnungsgemäß erbracht bzw. bereitgestellt hat, und stellt sich der Chargeback im Nachhinein als unberechtigt heraus, hat der/die Teilnehmer:in dem Veranstalter die dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen. Diese setzen sich zusammen aus der von Stripe für den Dispute erhobenen Gebühr (maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Chargebacks tatsächlich von Stripe berechnete Gebühr, derzeit ca. 15,00 EUR) sowie einer pauschalen Aufwandsentschädigung von 15,00 EUR für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand. Dem/der Teilnehmer:in bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Veranstalter ist in den Fällen von Satz 1 berechtigt, unbeschadet der Regelung in Ziffer 3.4, sofort vom Vertrag zurückzutreten und dem/der Teilnehmer:in den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den/die Teilnehmer:in – insbesondere auf Ersatz des entgangenen Ticketpreises, sofern das Ticket nicht anderweitig verwertet werden konnte – bleiben unberührt.
3.6 Mit vollständigem Zahlungseingang erhält der/die Teilnehmer:in Ticket und Rechnung (im PDF-Format) an die angegebene E-Mail-Adresse.
Kein Widerrufsrecht für Verbraucher
Für die Teilnahme an der Veranstaltung besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB und in Ausnahme zu § 312g Abs. 1 BGB i. V. m. § 355 BGB kein Widerrufsrecht für Verbraucher, da es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, der für seine Erbringung einen spezifischen Termin bzw. Zeitraum vorsieht.
5.1 Leistungsgegenstand ist die Teilnahme an der Veranstaltung. Inhalt, Aufbau, Ablauf und Ausgestaltung der Veranstaltung sowie die Auswahl der Speaker:innen bestimmt der Veranstalter.
5.2 Abweichungen von den angekündigten Inhalten (z. B. geänderter Ablauf oder Ersatz eines/einer Speakers/Speakerin durch eine fachlich vergleichbare Person) sind zulässig, soweit sie unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer:innen zumutbar sind. Ein Rechtsanspruch auf eine/n bestimmte/n Speaker:in oder einen bestimmten Ablauf sowie auf Stornierung oder Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
5.3 Vorträge werden grundsätzlich in Deutsch oder Englisch gehalten. Ein Anspruch auf Dolmetschen/Übersetzung besteht nicht.
5.4 Veranstaltungsbezogene Inhalte, insbesondere Vorträge und Dokumentationen, sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist ausschließlich zu eigenen Zwecken des/der Teilnehmers/Teilnehmerin gestattet; eine Weitergabe an Dritte ist unabhängig von Zweck und Art untersagt.
5.5 Jede über den jeweiligen Vertragszweck hinausgehende Nutzung oder Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte – insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe, Aufzeichnung, Digitalisierung oder Speicherung, unabhängig von Form und Trägermedium – ist unzulässig.
5.6 Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten der Vorträge und Dokumentationen sowie für technische Ausfälle oder Zugangsstörungen bei etwaiger digitaler Teilnahme, soweit diese auf Umstände zurückzuführen sind, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung oder Haftung. Dies gilt nicht bei Verletzung von Kardinalpflichten oder Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6.1 An- und Abreise sowie eine etwaige Übernachtung organisiert und trägt der/die Teilnehmer:in selbst und auf eigene Kosten.
6.2 Der/Die Teilnehmer:in muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorweisen. Da die Zugangsberechtigung personengebunden ist, kann er/sie zudem aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument zu legitimieren. Bei Einlass erhält der/die Teilnehmer:in ein nicht übertragbares Badge, das während der Veranstaltung mitzuführen ist, insbesondere für die Wiedereinlassberechtigung nach Verlassen des Veranstaltungsorts.
6.3 Der Veranstalter ist berechtigt, die Einhaltung zum Veranstaltungszeitpunkt geltender behördlicher Anordnungen bzw. gesetzlicher Vorschriften (z. B. Schutz- und Hygienemaßnahmen) zu verlangen und kann hierzu die Personenzahl im Veranstaltungsbereich oder Teilen davon beschränken und Teilnehmer:innen den Zutritt zeitweilig verwehren.
6.4 Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer:innen den Einlass zu verwehren, sofern sie gegen die Hausordnung verstoßen, aggressiv oder ausfallend erscheinen oder erkennbar unter Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Der Veranstalter übt das Hausrecht aus; seinen Weisungen sowie der jeweiligen Hausordnung des TranslaTUM ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann der/die Teilnehmer:in von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen und zum Verlassen des Veranstaltungsorts aufgefordert werden. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.
Der/Die Teilnehmer:in ist berechtigt, den Namen auf einem erworbenen Ticket bis 14 Tage vor der Veranstaltung zu ändern und das Ticket auf eine andere Person zu übertragen. Eine entsprechende Mitteilung ist an die auf der Website angegebene Kontaktadresse zu richten. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Änderung nicht mehr möglich.
8.1 Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei berechtigtem Interesse ganz oder teilweise online durchzuführen („Digitalveranstaltung“). Bei einer Digitalveranstaltung stellt der Veranstalter, soweit möglich, sicher, dass sowohl die Inhalte als auch die Vernetzungsmöglichkeiten der Teilnehmer:innen dem Standard einer Präsenzveranstaltung weitestgehend entsprechen. Der Veranstalter informiert die Teilnehmer:innen in diesem Fall unverzüglich.
8.2 Bei einer Verschiebung der Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit für den neuen Termin. Ist der neue Termin für den/die Teilnehmer:in nicht passend, kann die Teilnahme kostenfrei auf eine andere Person übertragen werden.
8.3 Storniert der Veranstalter die Veranstaltung vollständig aus Gründen, die nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
8.4 Höhere Gewalt – wie Krieg, Terrorismus, Unruhen, Embargos, Naturkatastrophen, Feuer, Epidemien, Pandemien, gesetzgeberische Maßnahmen, gerichtliche Entscheidungen oder behördliche Anordnungen sowie andere vom Veranstalter nicht zu vertretende, unvorhersehbare und unabwendbare Umstände (z. B. Arbeitskämpfe, Betriebs- oder Transportstörungen, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten) – berechtigen den Veranstalter, die Veranstaltung zu verschieben (Ziffer 8.2), als Digitalveranstaltung durchzuführen (Ziffer 8.1) oder abzusagen. Bei vollständiger Absage aufgrund höherer Gewalt erhält der/die Teilnehmer:in eine Gutschrift in Höhe des gezahlten Ticketpreises, die für eine zukünftige Veranstaltung des Veranstalters eingelöst werden kann. Auf Wunsch wird der Ticketpreis erstattet, abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 10 % des Ticketpreises, mindestens jedoch 15,00 EUR. Der Veranstalter haftet nicht für weitere Schäden und Nachteile, die dem/der Teilnehmer:in aus der Absage entstehen.
Der Veranstalter haftet nur (i) für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, (ii) für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Teilnehmer:in vertrauen darf, (iii) für Schäden aus arglistiger Täuschung sowie (iv) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
10.1 Der/Die Teilnehmer:in haftet nach den gesetzlichen Regelungen für alle Schäden, die er/sie im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu vertreten hat.
10.2 Der/Die Teilnehmer:in stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden, soweit er/sie diese zu vertreten hat. Dies umfasst auch behördliche Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten (z. B. wegen Ruhestörung, Versperrung von Rettungswegen, Missachtung von Rauchverboten), die dem Veranstalter im Zusammenhang mit der Veranstaltung auferlegt werden.
Um Teilnehmer:innen das Networking im Rahmen der Veranstaltung zu ermöglichen, werden die angegebenen Daten (Vorname, Nachname, Titel und Unternehmen) als Teilnehmerliste ausschließlich anderen Teilnehmer:innen zugänglich gemacht, sofern der/die Teilnehmer:in während der Registrierung (Ziffer 2.2) hierzu eingewilligt hat (Opt-in). Die Teilnehmerliste ist nicht öffentlich einsehbar. Teilnehmer:innen können dieser Verarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an healthcare@tum-venture-labs.de widersprechen. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung unter https://digitalhealthsummit.de/datenschutzerklaerung/ zu entnehmen.
12.1 Diese AGB und die gesamte
Rechtsbeziehung der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit der/die Teilnehmer:in Unternehmer:in ist.
12.2 Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand München vereinbart.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt bzw. die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke.
TUM Venture Labs Management gGmbH · Lichtenbergstr. 6 · 85748 Garching b. München · venturelabs@tum.de · Tel. +49 89-18 94 69-0 Vertreten durch Dr. Philipp Gerbert · Handelsregister HRB 256459, Amtsgericht München · USt-IdNr. DE330711475 Stand: 27. August 2026